Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Jahr 2020
In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2020 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte erteilt (bitte getrennt für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen für die Gruppe der EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten, der Drittstaaten, der Entwicklungsländer sowie für die Türkei beantworten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen und bitte jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben), und wie verteilt sich der Gesamtwert der Einzelgenehmigung auf die jeweiligen zehn Hauptempfangsländer?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 8. September 2020
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Für die ersten Halbjahre 2019 und 2020 wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Der Export von deutschen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im ersten Halbjahr 2020“ auf Bundestagsdrucksache 19/21562 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer Schriftlichen Frage 72 auf Bundestagsdrucksache 19/20953 verwiesen. Die Differenz der Genehmigungswerte für die jeweiligen Monate Juli und August ergibt sich aus nachstehender Tabelle (in Euro):
Betreffend die Türkei:
Unter Verweis auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer Schriftlichen Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/21374 ergeben sich die Genehmigungswerte (in Euro) im Sinne der Fragestellung aus nachstehender Tabelle:
Die zehn Hauptempfängerländer nach Ausfuhrgenehmigungswerten für Kriegswaffen im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. August 2020 sind nachstehender Tabelle zu entnehmen:
Die zehn Hauptempfängerländer nach Ausfuhrgenehmigungswerten für sonstige Rüstungsgüter im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. August 2020 sind nachstehender Tabelle zu entnehmen: