Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern in der 19. Wahlperiode

In welcher Höhe wurden in der 19. Legislaturperiode bis zum aktuellen Stichtag Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt (bitte die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie auch die Werte für die zehn Hauptempfängerländer auflisten), und wie verteilt sich der Gesamtwert der Rüstungsexportgenehmigungen auf die in den Bundesländern ansässigen Antragsteller (bitte entsprechend der Bundesländer auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 12. August 2021

Für die 19. Legislaturperiode wird der Auswertungszeitraum von der konstituierenden Sitzung des 19. Bundestages am 24. Oktober 2017 bis zum 8. August 2021 berücksichtigt. Bei den in den Angaben enthaltenen Genehmigungswerten aus dem Jahr 2021 handelt es sich uni vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.

Die Bundesregierung weist darauf hin dass eine rein zahlenmäßige Betrachtung aufgrund von Genehmigungswerten eines Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.

Die Bundesregierung hat im Zeitraum 24. Oktober 2017 bis 8. August 2021 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 22.540.904.134 Euro erteilt. Davon entfiel ein Anteil in Höhe von 6.185.258.124 Euro auf Genehmigungen für Kriegswaffen und ein Anteil in Höhe von 16.355.646.010 Euro auf Genehmigungen für sonstige Rüstungsgüter.

Die zehn Hauptempfängerländer von Rüstungsgütern nach Einzelausfuhrgenehmigungswerten im betreffenden Zeitraum ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Wertmäßiger Anteil der Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter je Bundesland an den gesamtdeutschen Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im fragegegenständlichen Zeitraum: