Empfängerländer bzw. Endnutzer von bestimmten Gewehren aus deutscher Produktion

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewehre mit den Seriennummern 83-028638 (Gewehr G36), 96-000522, 96-000923 und 98-001085 (Leichte Maschinengewehre MG4) von Heckler & Koch GmbH sowie Seriennummer 04-01025 (Maschinengewehr) der Rheinmetall AG hinsichtlich des Empfängerlandes bzw. Endnutzers, gemäß den zu diesen Gewehren gemachten Angaben im Kriegswaffenbuch (§ 12 Absatz 2 des Gesetzes über die Kontorolle von Kriegswaffen), und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wann die Ausfuhr dieser Waffen durch die Bundesregierung genehmigt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3761, Antwort zu Frage 13)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 7. März 2019

Die händische Auswertung der Kriegswaffenbücher durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat ergeben, dass die Waffe G36 mit der Nummer 83-028638 auf Grundlage einer Genehmigung von Januar 2013 und die Waffen MG4 mit den Nummern 96-000522 bzw. 96-000923 auf Grundlage einer Genehmigung von August 2007 ausgeführt wurden. Empfängerland bzw. Endnutzer war jeweils Saudi-Arabien.

Ein MG4 mit der Seriennummer 98-001085 wird im Kriegswaffenbuch des Herstellers nicht geführt.

Die entsprechende händische Auswertung der Kriegswaffenbücher nach der erfragten Seriennummer 04-01025 ist mangels genauerer Angaben zum konkreten Waffentyp mit einem erheblichen Aufwand verbunden und kann in der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden.

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