Empirische Basis der vom Bundesminister des Innern genannten Zahlen zur Integrationsverweigerung und Definition des Begriffs der Integrationsverweigerung
Auf welche empirische Basis stützt sich die Vermutung bzw. Behauptung des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, dass es „vielleicht 10 bis 15 Prozent wirkliche Integrationsverweigerer" gebe, um die man sich verstärkt kümmern müsse (ARD-Bericht aus Berlin vom 5. September 2010), und was versteht die Bundesregierung konkret unter dem Begriff der Integrationsverweigerung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner vom 13. September 2010
Der Bundesminister des Innern bezieht sich bei seiner Schätzung auf verschiedene Studien. So ergibt sich z. B. mit Blick auf türkischstämmige Migranten aus der Repräsentativuntersuchung „Türkische Migranten in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland: Lebenssituation und Integrationsstand" des Essener Zentrums für Türkeistudien (neu: Stiftung für Türkeistudien und Integrationsforschung) „ein Anteil von 14 Prozent in NRW und 13 Prozent in Deutschland, der als tendenziell segregiert einzustufen ist bzw. parallelgesellschaftliche Strukturen ausbildet" (vgl. S. 171).
R. Sackmann („Türkische Muslime in Deutschland – Zur Bedeutung der Religion", 2001, S. 200 f.) stellte zudem fest, dass bei 10 Prozent der türkischen Muslime in Deutschland ein Religionsverständnis vorherrscht, das sich integrationshemmend auswirkt. Diese Tendenz stimmt mit Ergebnissen der von der Deutschen Islam Konferenz in Auftrag gegebenen Studie „Muslimisches Leben in Deutschland" überein, nach der z. B. ca. 10 Prozent der muslimischen Schülerinnen nicht an angebotenen Klassenfahrten teilnehmen (vgl. S. 191). Die Studie „Muslime in Deutschland" (Brettfeld/Wetzels 2008) geht sogar von einem Anteil von 23 Prozent der Muslime aus, bei denen Einstellungsmuster bestehen, die zu Segregation tendieren (vgl. S. 100).
Aus diesen Zahlen ergibt sich die o. g. Größenordnung für die Integrationsproblematik bei den in den aufgeführten Studien behandelten Gruppen.
Integrationsverweigerung ist gekennzeichnet durch die Tendenz zur selbst gewählten Abschottung, die Nichtteilnahme am gesellschaftlichen Leben und an den angebotenen Deutschkursen sowie die Ablehnung des deutschen Staates.