Endverbleibszusicherungen der Ukraine zu den von Deutschland gelieferten Waffen
Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich Endverbleibszusicherungen zu den an die Ukraine gelieferten Waffen geben lässt, nach denen die Ukraine nicht nur verpflichtet ist, die Waffen weder zeitweise noch dauerhaft in Teilen, im Ganzen oder im eingebauten Zustand wieder auszuführen oder anderweitig Dritten zu überlassen (Bundestagsdrucksache 20/2924, Antwort zu Frage 12), sondern diese nach meiner Kenntnis auch nicht gegen Ziele in Russland eingesetzt werden dürfen, vor dem Hintergrund mutmaßlicher Angriffe der ukrainischen Seite im Dezember 2022 auf Ziele tief in Russland (www.fr.de/politik/ukraine-krieg-drohnen-angriffeziele-russland-sowjet-raketen-news-91962003.html) und der Versicherung durch Außenminister Dmitri Kuleba und Verteidigungsminister Oleksij Resnikow, die erbetenen deutschen Leopard-Panzer ausschließlich für die Verteidigung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine in den international anerkannten Grenzen verwenden zu wollen (dpa vom 19. Januar 1923), wenn nicht, warum nicht (bitte begründen), und, wenn ja, trifft es zu, dass die Bundesregierung, namentlich die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, sich nach meiner Kenntnis dafür einsetzen möchte bzw. dafür ist, dass es keine territorialen Einsatzbeschränken gibt?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Wenzel auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
In den gegenüber der Bundesregierung abgegebenen Endverbleibszusicherungen für Länderabgaben der Bundeswehr sichert die Ukraine zu, die aus Deutschland gelieferten Waffen nicht völkerrechtswidrig gegen das Territorium eines anderen Staates einzusetzen. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, dass sich die Ukraine nicht an diese Zusicherung hält.
Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu regierungsinternen Abstimmungs- und Willensbildungsprozessen, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen.