Entschädigung ausländischer Roma und Sinti als Opfer des Genozids während des Zweiten Weltkrieges

Nichtdeutsche Sinti und Roma, die den Genozid während des Zweiten Weltkrieges überlebt haben, sind von laufenden monatlichen Leistungen ausgeschlossen, im Gegensatz zu ausländischen jüdischen Überlebenden. DIE LINKE fordert, Sinti und Roma grundsätzlich, unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit, laufende Leistungen zu gewähren. Die Anfrage erkundigt sich danach, inwiefern die Bundesregierung die gleichlautenden Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus umsetzen will.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/5471 vor. Antwort als PDF herunterladen

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