Entschädigung von Opfern von Gewaltstraftaten ist lückenhaft
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf der Koalitionsfraktionen ereilt das Hohe Haus in dieser Legislaturperiode die dritte Vorlage zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes. Doch die Linke findet, es hat sich bisher nichts Substanzielles geändert. Die Opferinteressen lagen bislang anscheinend außerhalb des großkoalitionären Blickfeldes. Nichts anderes bleibt mir als Schlussfolgerung übrig, vor allen Dingen in Anbetracht der Tatsache das hat mein Vorredner deutlich gemacht , dass man kurz vor Toresschluss einen Rumpfvorschlag einbringt, der vor allen Dingen auf der betagten Initiative von Bündnis 90/Die Grünen basiert.
Die Linke hat Initiativen zur Fortentwicklung der Entschädigung von Opfern von Gewaltstraftaten jedes Mal ausdrücklich begrüßt. Jedes Mal haben wir aber das kann man nachlesen die gleichen Lücken feststellen und beklagen müssen. Die Opfer bzw. deren Hinterbliebene warten bis heute vergeblich auf eine substanzielle Regelung.
Was bringt der vorliegende Entwurf? Er enthält detaillierte Regelungen zur Entschädigung unschuldiger Opfer vorsätzlicher Angriffe im Ausland sowie etwaiger Hinterbliebener. Das mag in der Sache ein Forschritt sein, allerdings wohl eher motiviert durch die Erkenntnis, dass deutsches Engagement im Kampf gegen den sogenannten internationalen Terrorismus auch zu einem erhöhten Risiko für deutsche Staatsangehörige im Ausland führt. Der richtige Grundgedanke dabei ist: Wenn der Staat durch sein Tun die Bevölkerung gefährdet, soll er für das erhöhte Risiko einstehen.
Aber für nichtdeutsche Gewaltopfer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, bleibt alles beim Alten. Der Vorschlag wächst nicht über den Entwurf der Grünen hinaus. Zum Beispiel wird die Ungleichbehandlung von Opfern in Ost und West aufrechterhalten.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Hinsichtlich der Einbeziehung von Lebenspartnern das wurde auch schon vom Kollegen van Essen beklagt fällt der Entwurf durch beredtes Schweigen hinter den Entwurf der Grünen zurück.
(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Aber er löst das Problem!)
Die Linke lehnt diese beschränkte Sicht auf die Opfer ab.
Lassen Sie mich dazu einige Anmerkungen machen.
Ungleichbehandlung ausländischer Gewaltopfer: Außerhalb des privilegierten Kreises derjenigen, die bis zum dritten Grad mit einem Deutschen verwandt sind, erhalten diese keinen Anspruch oder nur unter den sehr verschraubten Voraussetzungen des bestehenden Gesetzes. Das führt dazu, dass vor allen Dingen Opfer rassistischer Gewalt, die ohnehin schon mit einem diskriminierenden und überkommenen Ausländer- und Asylrecht zu kämpfen haben, als Opfer zweiter Klasse behandelt werden und ohne einen Anspruch dastehen.
Die Ungleichbehandlung von Opfern in Ost und West: Rund 20 Jahre nach dem Fall der Mauer werden Opfer von Gewalttaten aus den fünf ostdeutschen Bundesländern bei der Höhe der Entschädigungsleistung immer noch benachteiligt. Das ist für die Linke eine ungerechtfertige Ungleichbehandlung.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Opferleid Ost ist nicht geringer zu schätzen als das Opferleid West. Eine ökonomisch begründete Differenzierung findet auch nicht beim Verhältnis Stadt und Land oder im Hinblick auf Einkommensunterschiede zwischen einzelnen Regionen der alten Bundesländer statt.
Gleiches gilt für die Lebenspartnerschaften. Die Situation von Lebenspartnern als Opfer von tätlichen Angriffen unterscheidet sich doch nicht von der von Eheleuten. Auch dies ist eine Ungleichbehandlung, die abgeschafft werden muss.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Linke fordert deshalb eine klarstellende diskriminierungsfreie Regelung, die nebenbei gesagt auch zur Entbürokratisierung beitragen könnte.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kauder?
Sevim Dagdelen (DIE LINKE):
Ja.
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU):
Frau Kollegin, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass die Lebenspartnerschaft bei Inlandstaten durch die Verweisung auf das BVG ohnehin schon immer einbezogen war und dass der Gesetzentwurf, über den wir jetzt diskutieren, auch bei Auslandstaten die Verweisung auf das BVG enthält? Ihr Problem ist gelöst. Sie haben es nur nicht erkannt.
(Andrea Nahles (SPD): Richtig!)
Sevim Dagdelen (DIE LINKE):
Das sagen Sie, Herr Kollege Kauder. Das Problem ist noch nicht gelöst, weil es keine richtige Klarstellung für Opfer von tätlichen Angriffen gibt. Sonst hätte das hier gerade erwähnt werden können.
(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Sie verstehen es nicht!)
Ich komme zum Schluss meiner Rede. Jeder, der in Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird, muss den gleichen Anspruch auf Entschädigung haben. Die Ungleichbehandlung bei der Opferentschädigung nach Staatsangehörigkeit und vor allen Dingen nach Wohnsitz muss beendet werden. Denn der Schutzanspruch gegenüber dem Staat ist meines Erachtens unteilbar. Der Anspruch auf Fürsorge bei Staatsversagen muss es auch sein; auch er gilt als unteilbar.
(Beifall bei der LINKEN Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Man sollte nur zu etwas reden, wenn man es verstanden hat!)