Entschädigungen von NS-Unrecht nach dem Vermögensgesetz

Durch NS-Unrecht erlittene Vermögensschäden können nur auf Grundlage jener Tatsachen geltend gemacht werden, die vor dem 30.06.1993 bekannt waren. Eine so starre Fritstenregelung im Vermögensgesetz hält DIE LINKE. für hochproblematisch. Die Regierung soll sagen, wie viele Anträge auf Entschädigung von NS-Opfern nach dem Vermögensgesetz noch entschieden werden müssen und ob Fälle bekannt sind, in denen durch das Auftauchen neuer Quellen auch Entschädigungsverfahren neu bewertet werden mussten.