Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gebühr für Aufenthaltspapiere türkischer Arbeitnehmer
Wie genau plant die Bundesregierung, nachdem die schriftliche Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2013 – 1 C 12.12 – ihr nunmehr seit sechs Wochen vorliegt, diese Entscheidung konkret umzusetzen (inhaltlich, aber auch in Bezug auf die Art und Weise, z. B. durch Änderung der Gebührenverordnung, Rundschreiben usw.), und inwieweit sieht sie sich in der politischen Verantwortung, sich zu entschuldigen und die Betroffenen dafür zu entschädigen, dass jahrelang in hunderttausenden Fällen und in Millionenhöhe zu Unrecht Gebühren abverlangt wurden, obwohl die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung seit 2009 in zahlreichen Anfragen auf die Rechtswidrigkeit dieses Tuns eindringlich und mehrfach hingewiesen hatte (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 17/319, 17/5539, Fragen 4d und 4e und 9 bis 14, 17/9513, Fragen 28 und 29, 17/10224, Fragen 17 und 26)?
Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 4. Juli 2013
Nach einer mit den Ländern auf Arbeitsebene durchgeführten Erörterung der Entscheidungsgründe wird derzeit zur Umsetzung der in Rede stehenden Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung im Bundesministerium des Innern ein Entwurf zur Änderung der Aufenthaltsverordnung erarbeitet, der nach hausinterner Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu erörtern sein wird, bevor die Länder und Verbände formal beteiligt werden. Solange der Inhalt des beabsichtigten Verordnungsentwurfes noch nicht von der Bundesregierung beschlossen worden ist, dauert der diesbezügliche Willensbildungsprozess, der zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zählt, noch an. Im Übrigen wird wegen der Frage nach Entschädigung auf meine Antwort vom 26. März 2013 auf Ihre seinerzeit bereits sinngemäß entsprechende Schriftliche Frage verwiesen (Bundestagsdrucksache 17/12949 zu Frage 10, S. 7).