Entsendung deutscher Soldaten für die Mission EUTM-Somalia sowie Regelung für das Mitführen eigener Waffen außerhalb der Mission

Wie kann die Bundesregierung feststellen, dass es im Falle der Entsendung deutscher Soldaten im Rahmen der EUTM-Mission keiner Parlamentsbeteiligung – nicht einmal im vereinfachten Zustimmungsverfahren, das bei Erkundungsmissionen und dem Einsatz einzelner Soldaten vorgesehen ist – bedarf, angesichts der Tatsache, dass Ausbildungsmissionen und das Führen von Waffen zu Ausbildungszwecken – wo es ja scheinbar auch in Afghanistan vor allem um die Ausbildung lokaler „Sicherheitskräfte" geht – im Parlamentsbeteiligungsgesetz keine Erwähnung finden und das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass „das Eingreifen des Parlamentsvorbehalts nicht unter Berufung auf Gestaltungsspielräume der Exekutive maßgeblich von den politischen und militärischen Bewertungen und Prognosen der Bundesregierung abhängig gemacht werden" kann?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper:
Die Anwendung des § 4 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (vereinfachtes Zustimmungsverfahren) setzt einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Sinne des § 2 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes voraus, der aus den in der Antwort auf Ihre vorherige Frage dargelegten Gründen vorliegend nicht gegeben ist.