Entwaffnung islamistischer Terrorgruppen in der syrischen Region Idlib durch die türkische Armee
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die türkische Armee ihrer Verpflichtung zur Entwaffnung islamistischer Terrorgruppen wie Hayat Tahrir al-Sham (HTS), Furqat Sultan Murad, Ahrar al-Sharqiya, Failaq al-Sham etc. gemäß dem Waffenstillstandsabkommen zur Bildung einer Deeskalationszone in Idlib von Sotschi (https://taz.de/Tuerkei-startet-Syrien-Offensive/l5666616/) in der von ihr völkerrechtswidrig besetzten Region Idlib nachgekommen ist, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), dass sich türkische Militärangehörige unter den Kampfeinheiten der terroristischen Gruppen, wie zum Beispiel HTS, befinden bzw. kämpfen (www.zeit.de/politik/ausland/2020-02/idlib-tuerkeirussland-luftangriff-islamismus-syrien)?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die von den Vereinten Nationen gelistete terroristische Gruppierung Hayat Tahrir al-Sham (HTS) ist weiterhin in Idlib militärisch aktiv.
Der Bundesregierung liegen über die Medienberichterstattung, auf die sich die Frage bezieht, hinaus jedoch keine Erkenntnisse vor, wonach die am 27. Februar in Idlib aus der Luft angegriffenen türkischen Streitkräfte gemeinsam mit Mitgliedern VN-gelisteter, bewaffneter Gruppierungen im Einsatz gewesen sein sollen.
Die Bundesregierung hat mehrfach deutlich gemacht, dass die Waffenruhe umgehend und vollständig umgesetzt werden muss und den besonderen Schutz der Menschen in Idlib eingefordert.
Die Bundesregierung hat Russland dazu aufgerufen, gemeinsam mit der Türkei für Möglichkeiten zu sorgen, wie VN-gelistete Gruppen in Idlib effektiv bekämpft werden können, ohne eine humanitäre Katastrophe unter der Zivilbevölkerung zu verursachen und ohne damit weitere rücksichtslose Offensiven des Assad-Regimes zu rechtfertigen.
Darüber hinaus gilt: Die in Sotschi am 17. September 2018 zwischen der Türkei und Russland getroffene Vereinbarung sieht unter anderem die Entfernung nicht näher definierter „radikaler terroristischer Gruppierungen“ aus der demilitarisierten Zone bis zum 15. Oktober 2018 vor. Sie beinhaltet keine ausdrückliche Verpflichtung der türkischen Streitkräfte zur Entwaffnung islamistischer Terrorgruppen.