Entwicklung des Integrationsprogramms des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist vom Bundesministerium des Innern beauftragt worden, gemäß § 45 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ein bundesweites Integrationsprogramm zu entwickeln, in dem die bestehenden Angebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern für Drittstaatsangehörige und Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen festgestellt und Empfehlungen zur Weiterentwicklung vorgelegt werden.