Propaganda-Auftritt Erdogans in Deutschland
Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, aus Eilmeldungen der Deutschen Presse-Agentur, dpa, – auch die Dortmunder Ruhr Nachrichten schreiben das – geht hervor, dass es eine Veranstaltungsanfrage für die Dortmunder Westfalenhallen gibt, wo der türkische Staatspräsident Erdogan im Anschluss an den G-20-Gipfel am 9. Juli einen Auftritt vor 13 000 Menschen absolvieren soll. Laut OVG Münster, bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2016 und dann nochmals durch Rechtsprechung in diesem Frühjahr, sind Auftritte von ausländischen Staatsoberhäuptern im öffentlichen Raum im Bundesgebiet Sache der Außenpolitik und damit der Bundesregierung. Deshalb möchte ich die Bundesregierung hiermit fragen: Ist die Bundesregierung gewillt, diesen geplanten öffentlichen Auftritt des türkischen Staatspräsidenten Erdogan in Deutschland zu untersagen, was sie rechtlich kann und was auch in politischer Hinsicht am besten wäre?
Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Auch das war heute nicht Thema im Kabinett. Auch da würde ich darum bitten, dass das zuständige Ministerium antwortet.
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Das ist aber die Regel bei der Befragung der Bundesregierung. Es gibt erst einmal Fragen zu Ihrem Tagesordnungspunkt, –
Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Ich weiß das.
Vizepräsidentin Claudia Roth:
– und dann gibt es eben auch weitere Fragen an die Bundesregierung, auch wenn es nicht im Kabinett behandelt wurde.
Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Gut. – Dann kann ich dazu nur sagen, dass mir davon nichts bekannt ist und dass wir das prüfen werden.