Ergebnisse der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz

Mit der Kleinen Anfrage soll erfragt werden, wie »erfolgreich« im Hinblick auf erteilte Aufenthaltserlaubnisse der Kompromiss zum Bleiberecht der IMK war. Dabei geht es auch darum, die Erfolgsaussichten der nun geltenden gesetzlichen Bleiberechtsregelung bewerten zu können. Dass die Bleiberechtsregelungen nicht den Erfolg bringen werden, der im Interesse der Betroffenen notwendig ist, war im Vorfeld absehbar und ist von der Fraktion auch klargestellt worden.