Ergebnisse der Erhebung des Migrationshintergrunds und weitere geplante arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

Was hat die durch die Neufassung des § 281 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) bewirkte Erfassung des Migrationshintergrundes bislang an wesentlichen Informationen erbracht, und welche konkreten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen, insbesondere zur Verbesserung der Arbeitssituation von Menschen mit Migrationshintergrund, folgten bislang hieraus bzw. sind geplant?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 21. Dezember 2011

Auf Grundlage von § 281 Absatz 2 SGB III ist die Rechtsverordnung zur Erhebung des Migrationshintergrundes im SGB II und SGB III (MighEV) am 12. Oktober 2010 in Kraft getreten. Das Merkmall soll – vergleichbar mit der heutigen Differenzierung Deutsche/Ausländer – als zusätzliches Gliederungsmerkmal in der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik berücksichtigt werden. Als Person mit Migrationshintergrund nach der Verordnung gilt,

  1. wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
  2. wer außerhalb des heutigen Gebiets der Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist oder
  3. bei wem der Geburtsort mindestens eines Elternteiles außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und dieser Elternteil nach 1949 zugewandert ist.

Darüber hinaus werden Aussiedler und Spätaussiedler unter den Personen mit Migrationshintergrund gesondert berücksichtigt.

Unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung sind die Arbeiten zur konkreten Umsetzung in den operativen Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit sowie im Datenübermittlungsstandard XSozial-BA-SGB II angelaufen. Dies sind die beiden Quellen, aus denen sich die künftigen statistischen Auswertungen speisen. Die technische Umsetzung erfordert einerseits einen nicht unerheblichen Zeitaufwand; zum anderen bedarf es zu Beginn einer Erfassung der nötigen Informationen nicht nur über neu zugehende Kunden, sondern über alle Bestandskunden. Diese Bestandserhebung dauert gegenwärtig noch an. Erst nach deren Abschluss können verlässliche statistische Auswertungen durchgeführt und nach entsprechenden Qualitätsprüfungen veröffentlicht werden. Dies wird vermutlich frühestens ab Herbst 2012 möglich sein.