Erkenntnisse der Bundesregierung über eine Unterstützung der Türkei durch islamistische Gruppen im Rahmen der Kriegshandlungen auf syrischem Staatsgebiet

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen darüber erlangt, welche islamistischen Gruppen neben Furqat Sultan Murad, Ahrar al Sharqiya und Failaq al Sham an der Seite der Türkei im Rahmen der völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen der Türkei auf syrischem Staatsgebiet kämpfen, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Nahostexperten der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin, Guido Steinberg, wonach es sich bei den Milizen um salafistische Gruppen handelt (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/tuerkei-kurden-islamisten-101.html)?

Antwort der Staatsministerin Michelle Müntefering auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind regimefeindliche bewaffnete Gruppierungen, die einem islamistischen Spektrum zugeordnet werden können und innerhalb derer auch salafistische Einflüsse präsent sind, an der türkischen Militäroperation in Nordostsyrien beteiligt.

Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.

Die Bundesregierung hat die türkische Militäroperation wiederholt scharf verurteilt und mit Nachdruck ein sofortiges Ende des unilateralen türkischen Vorgehens in Nordostsyrien gefordert.

Nach all dem, was wir derzeit zur Lage vor Ort wissen, können wir nicht erkennen, dass die aktuelle Situation in Syrien eine gegen kurdische Gruppen gerichtete Militärintervention völkerrechtlich legitimiert.

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