Erkenntnisse über einen Bruch des INF-Vertrages durch Russland

Welche eigenen Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung vor, dass Russland das Abkommen über das Verbot der Mittelstreckenraketen (INF-Vertrag) gebrochen habe, indem es einen verbotenen Marschflugkörper entwickelt und in seine Streitkräfte eingeführt hat und somit der Schlüssel, um den INF-Vertrag zu bewahren, in Moskau liege (dpa vom 6. Januar 2019), und trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mit den in Rumänien bisher auf Kriegsschiffen stationierten Startgeräten MK 41 für die Raketenabwehr, die demnächst auch in Polen stationiert werden, mittels einer Änderung in der Software an Land auch weitreichende Marschflugkörper abgefeuert werden können, die also landgestützte Systeme sind, die Raketen abfeuern können, die genau im INF-Bereich (Reichweite zwischen 500 und 5 500 Kilometern) liegen, was eine Verletzung des INF-Vertrags darstellt (www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streitkraeftesendemanuskript696.pdf)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Der INF-Vertrag verbietet den Besitz und den Test von bodengestützten Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite zwischen 500 und 5 500 Kilometern. Russland hat zugegeben, ein neues System eingeführt zu haben, bestreitet aber dessen INF-verletzende Reichweite. Die USA (wie die gesamte NATO) sind der Ansicht, dass dieses System den INF-Vertrag verletzt.

Seitdem die Zweifel an der Vertragstreue Russlands im Raum stehen, hat es einen intensiven und äußerst sorgfältigen nachrichtendienstlichen Austausch mit allen NATO-Partnern gegeben. Die Beweislage zu einem möglichen INF-Verstoß Russlands stand im Fokus des Austauschs. Am Ende stand ein gemeinsamer Befund: Die Summe aller Erkenntnisse, einschließlich der bei diesem ND-Austausch geprüften, lässt keinen anderen vernünftigen Schluss zu, als dass Russland den INF-Vertrag verletzt.

Die NATO-Außenminister haben diese Auffassung in ihrer Erklärung vom 4. Dezember 2018 bekräftigt.

Es ist darüber hinaus richtig: Russland hat den USA wiederholt Vertragsverletzung vorgeworfen. Anders als Russland haben sich die USA jedoch frühzeitig und öffentlich mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen auseinandergesetzt.

Die USA haben mehrfach, auch öffentlich, dargestellt, dass das Startsystem der in Rumänien stationierten landbasierten Aegis-Ashore-Raketenabwehr im Gegensatz zur Schiffsvariante nie für landbasierte INF-relevante Mittelstreckensysteme getestet oder angewendet wurde. Das System ist auf die Boden-Luft-Abfangrakete SM3 konfiguriert. Die SM3 wurde zudem allein zum Abfang von Flugobjekten entwickelt und getestet. Diese Abfangraketen sind nach Artikel VII Absatz 3 des INF-Vertrags ausdrücklich erlaubt.

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