Erkenntnisse über getroffene Chemiewaffenstandorte in Syrien beim Militäreinsatz der USA, Großbritanniens und Frankreichs

Welche eigenen (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die beim jüngsten Militäreinsatz der USA, Großbritanniens und Frankreichs – der offiziell als Vergeltung für den vermeintlichen Einsatz von Chemiewaffen durch die syrische Regierung durchgeführt wurde und den die Bundesregierung für „erforderlich und angemessen“ gehalten hat, „um die Wirksamkeit der internationalen Ächtung des Chemiewaffeneinsatzes zu wahren und das syrische Regime vor weiteren Verstößen zu warnen“ (www. welt.de/politik/deutschland/article175444026/Merkel-zu-Syrien-Der-Militaereinsatz-war-erforderlich-und-angemessen. html) – angegriffenen syrischen Einrichtungen Standorte für Chemiewaffen waren (bitte detailliert die angegriffenen bzw. zerstörten Einrichtungen getrennt nach Produktions- und Lagerungsstätten auflisten), und welche eigenen (auch nachrichtendienstlichen) Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche chemischen Kampfstoffe dort produziert bzw. gelagert wurden?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Laut Angaben des US-Verteidigungsministeriums wurden drei Ziele angegriffen, die in direktem Zusammenhang mit dem syrischen Chemiewaffenprogramm stehen.

Das erste Ziel war die Forschungs- und Produktionseinrichtung für chemische und biologische Waffen in Barzeh nahe Damaskus. Seit längerem besteht Klärungsbedarf der Organisation für das Verbot chemischer Waffen, der OVCW, zu dieser Anlage. Das syrische Regime hat Antworten hierzu bislang verweigert.

Das zweite Ziel war ein Militärstützpunkt westlich von Homs, wo sich nach US-Angaben die syrische Hauptlagerstätte für Ausrüstung zur Herstellung von Sarin und sogenannten Vorläuferstoffen befunden haben soll.

Das dritte Ziel, ebenfalls nahe Homs, soll als Chemiewaffenlagerstätte und Kommandoposten gedient haben.

Mit seinem Beitritt zum Chemiewaffenübereinkommen im Jahr 2013 hat sich Syrien verpflichtet, sein komplettes Chemiewaffenprogramm gegenüber der OVCW offenzulegen. Die OVCW hat festgestellt, dass die ursprüngliche syrische Deklaration unvollständig ist, und immer wieder auf offene Fragen und Ungereimtheiten hingewiesen.

Aus den Berichten des gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen – dem sogenannten Joint Investigative Mechanism, kurz: JIM – geht hervor, dass das syrische Regime auch nach Beitritt zum Chemiewaffenübereinkommen über Sarin-Bestände verfügt haben muss. Der JIM hat dem syrischen Regime den Einsatz von Sarin beim Angriff auf Chan Schaichun vor gut einem Jahr nachgewiesen.

Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse, welche chemischen Kampfstoffe an den Zielorten des Luftschlags produziert bzw. gelagert wurden.

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