Erkenntnisse zum Einsatz chemischer Waffen in Syrien
Welche Beweise bzw. Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung als Grundlage für die Aussage vor, dass den „barbarischen Einsatz von chemischen Waffen gegen unschuldige Menschen […] die militärischen Strukturen des Assad-Regimes“ zu verantworten haben (Presseerklärung des Auswärtigen Amts vom 7. April 2017), und inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlicher) ausdrücklich ausschließen, dass der Al-Qaida-Ableger Al-Nusra, der inzwischen in Fateh-al-Scham-Front umbenannt wurde, über keine entsprechenden chemischen Substanzen verfügt bzw. diese lagert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom 18. April 2017
Der Einsatz chemischer Waffen ist ein schwerer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und alle Standards der internationalen Gemeinschaft. Für Vertragsstaaten des Chemiewaffen-Übereinkommens, zu denen auch Syrien zählt, ist er zudem ein eklatanter und schwerwiegender Verstoß gegen das Abkommen. In dieser Bewertung ist sich die Staatengemeinschaft einig.
Dem Regime von Bashar al-Assad wurde in der Vergangenheit in drei Fällen der Einsatz von Chlorgas gegen die eigene Bevölkerung durch eine unabhängige Untersuchungsmission nachgewiesen, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig eingesetzt hat. Bewiesen ist auch, dass das Regime von Bashar al-Assad vor seinem Beitritt zum Chemiewaffen-Übereinkommen den Nervenkampfstoff Sarin hergestellt hat. Zudem gibt es zahlreiche offene Fragen bezüglich der syrischen Chemiewaffenmeldungen an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW), die Zweifel nähren, dass Syrien sein Chemiewaffenprogramm vollständig offengelegt und alle chemischen Waffen deklariert hat.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass regimefeindliche bewaffnete Gruppierungen über toxische Chemikalien verfügen, die mit dem Schadensausmaß und den gezeigten Symptomen nach dem mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatz am 4. April 2017 in der syrischen Stadt Khan Shaykhun in Einklang zu bringen wären. Behauptungen, dass ein Nervenkampfstoff durch einen konventionellen Bombentreffer eines Chemiewaffenlagers ausgetreten sei, sind weder schlüssig noch belegt.