Erkenntnisse zur Teilnahme des deutschen Staatsangehörigen Björn C. am Russland-Ukraine-Krieg

Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Teilnahme des Anfang Juni dieses Jahres in der Ukraine ums Leben gekommenen deutschen Staatsbürgers Björn C. am Krieg in der Ukraine (www.bild.de/bild-plus/politik/ausland/politik-ausland/kaempfer-bjoernc-in-der-ukraine-getoetet-sie-nannten-ihn-panzer-80308592,view=conversionToLogin.bild.html), und welche Erkenntnisse hat sie über mögliche Einträge von Björn C. in Dateien deutscher Sicherheitsbehörden?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Zu Einzelpersonen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung.

Den Informationsansprüchen des Parlaments stehen Grundrechte Dritter gegenüber, die bei einer Bekanntgabe durch die Bundesregierung verletzt würden (BVerfGE 124, 78 [125]). Dies betrifft vorrangig Persönlichkeitsrechte wie die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Privatsphäre oder informationelle Selbstbestimmung. Zudem ergibt sich aus der Menschenwürde nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes auch ein postmortaler Persönlichkeitsschutz, der zu beachten ist, wenn die betreffende Person bereits verstorben sein sollte. Unter Abwägung mit der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts kommt die Bundesregierung hier zu dem Entschluss, dass die angefragte Information nicht offen und – da die Grundrechtsverletzung nach ihrer Überzeugung auch bei eingestufter Übermittlung andauern würde – auch nicht eingestuft übermittelt werden kann.

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