Erleichterung von Rüstungsexporten an ausgewählte Partner-Staaten mittels „Allgemeinverfügungen“ ab September 2023

An welche ausgewählten Partner-Staaten konkret sollen ab September 2023 Rüstungsexporte durch Beschleunigung und Wegfall der Einzelfallprüfung mittels einer Bündelung der Genehmigungen als sogenannte Allgemeinverfügungen leichtert werden (bitte auflisten), und welche weiteren Maßnahmen sollen kurzfristig eingeführt werden, um bei der Rüstungsexportkontrolle Verwaltungsprozesse deutlich zu beschleunigen (dpa vom 25. Juli 2023)?

Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 7. August 2023

Die erfragten Informationen sind auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht (Liste der Allgemeinen Genehmigungen): www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Antragsarten/Allgemeine_Genehmigungen/allgemeine_genehmigungen_node.html. Es handelt sich hierbei um die in der Berichterstattung genannten Maßnahmen, die zum 1. September 2023 eingeführt werden.

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