Ermittlungsverfahren gegen deutsche Mitglieder der Gruppierung Combat 18 zu Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

Wie viele Ermittlungsverfahren seitens der Generalbundesanwaltschaft zu Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 129, 129a, 129b des Strafgesetzbuchs oder sonstige wegen Organisationsdelikten) werden aktuell gegen deutsche Mitglieder der Gruppierung Combat 18 geführt (bitte einzeln auflisten), und aus welchen Bundesländern kamen die der Gruppierung Combat 18 zugerechneten Personen, die am 24. September dieses Jahres am Grenzübergang Schirnding festgesetzt wurden (www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-deutsche-neonazis-nach-waffentraining-in-tschechien-aufgegriffen-1.3734134) (bitte auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 27. November 2017

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt derzeit keine Ermittlungsverfahren gegen deutsche Mitglieder der Gruppierung Combat 18. Was die Herkunft der am 24. September 2017 in Bayern festgesetzten Personen betrifft, nimmt die Bundesregierung zu laufenden Ermittlungsverfahren und Sachverhalten, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, keine Stellung.

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