Erneute Flüchtlingsbewegung nach Europa aufgrund des Ausbleibens zugesagter Hilfszahlungen an Flüchtlingslager in Kenia und Uganda

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass angesichts des Ausbleibens von drei Vierteln der zugesagten Hilfszahlungen in Höhe von 1,4 Mrd. US-Dollar für die Versorgung der Flüchtlingslager in Kenia und Uganda und der Ausrufung des Notstands durch das Welternährungsprogramm mit einer neuen Flüchtlingsbewegung auch nach Europa zu rechnen ist – vergleichbar mit der aus dem Nahen Osten nach Kürzung der Leistungen der UNO für die Flüchtlingslager in Jordanien und Libanon um 30 Prozent Anfang 2015 – (www.focus.de/politik/videos/un-hilfen-fuer-fluechtlinge-droht-eine-neue-fluechtlingskrise-un-mitglieder-machen-gleichen-fehler-wie-2015_id_7749685.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich notwendiger zusätzlicher Hilfsleistungen, auch um den drohenden Hungertod hunderttausender Menschen in der Kasai-Region im Süden der Demokratischen Republik Kongo (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-10/kongo-vereinte-nationen-humanitaere-katastrophe-kasai) und von Millionen Menschen infolge der saudischen Blockade jemenitischer See- und Flughäfen abzuwenden (www.zeit.de/politik/ausland/2017-11/jemen-un-warnt-vor-massiver-hungersnot) und Fluchtursachen vor Ort wirksam zu bekämpfen?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 20. November 2017

Über verstärkte Flucht- und Migrationsbewegungen aus Kenia und Uganda nach Europa liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.

Die Bundesregierung ist sich der dramatischen humanitären Notlagen weltweit bewusst und steht mit den großen Hilfsorganisationen, insbesondere dem VN-Flüchtlingshilfswerk, dem Welternährungsprogramm und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), in ständigem Austausch. Allein im Jahr 2017 hat die Bundesregierung Mittel in Höhe von mehr als 1,5 Mrd. Euro für humanitäre Hilfe weltweit bereitgestellt. Gleichzeitig setzt sie sich dafür ein, auch andere Geber für ein verstärktes humanitäres Engagement und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zu gewinnen, z. B. als Kogastgeber internationaler Geberkonferenzen (Syrien und Region, Tschadseebecken, Somalia/Horn von Afrika).

Daneben trägt die Bundesregierung über ihr Engagement zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung dazu bei, Ursachen von Krisen zu verhindern und deren Folgen nachhaltig zu bewältigen.

Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit erhalten Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Angehörige aufnehmender Gemeinden neben verbesserter Grundversorgung frühzeitig Perspektiven, z. B. über Maßnahmen der (beruflichen) Bildung. Diesen Zwecken dienen z. B. allein aus der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge (re)integrieren“ in Ostafrika/Horn von Afrika Projekte in Höhe von rund 106 Mio. Euro, davon rund ein Drittel für Kenia und Uganda. Zudem fördert die Bundesregierung über ihre Entwicklungszusammenarbeit weitere strukturbildende Maßnahmen, um Ernährungssicherheit und Dürreresilienz zu verbessern, am Horn von Afrika allein 2017 im Umfang von rund 320 Mio. Euro.

Im Rahmen der humanitären Hilfe hat die Bundesregierung 2017 rund 140 Mio. Euro für das Horn von Afrika, u. a. auch für die Flüchtlingsversorgung in Kenia, bereitgestellt sowie 90 Mio. Euro für humanitäre Bedarfe aufgrund der Südsudankrise, einschließlich Uganda. Beim Solidaritätsgipfel der VN im Juni 2017 hatte die Bundesregierung 50 Mio. Euro für die Versorgung von Flüchtlingen in Uganda zugesagt (Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe).

Für dringende humanitäre Bedarfe in der Demokratischen Republik Kongo hat die Bundesregierung 2017 mehr als 9 Mio. Euro bereitgestellt, v. a. um die Grundversorgung und den Schutz von Binnenvertriebenen sicherzustellen und den akuten Ausbruch von Cholera zu bekämpfen. Aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit werden 2017 für die Unterstützung von Binnenvertriebenen im Osten des Landes 25 Mio. Euro gezahlt, weitere 10 Mio. Euro sind für 2018 geplant.

Mit dem Ziel, Frieden und Stabilisierung in der Demokratischen Republik Kongo und insbesondere im Ostkongo zu fördern, sollen darüber hinaus 35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.

Im Jemen beteiligt sich die Bundesregierung mit Mitteln für humanitäre Hilfe in Höhe von 125 Mio. Euro an der Bekämpfung der akuten Hungerkrise und Choleraepidemie. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden 2017 insgesamt 72,5 Mio. Euro zur langfristigen Unterstützung der Menschen bereitgestellt. Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Bereitstellung weiterer Mittel zum Jahresbeginn 2018.

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