Erneute Berufung des Beirates der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Was beabsichtigt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Bezug auf den in der vormaligen Wahlperiode erstmalig eingerichteten Beirat der Beauftragten zu unternehmen, der nach § 2 Absatz 2 des diesbezüglichen Erlasses einer erneuten Berufung bedürfte, und inwieweit plant sie für den Fall einer erneuten Berufung, die Möglichkeiten des Beirats durch einen geänderten Erlass zu stärken?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoguz, vom 31. Juli 2014

Ich prüfe derzeit eine erneute Berufung des Beirats. Eine Änderung des Erlasses ist dabei ebenfalls Gegenstand der Prüfung.