Erste Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung

Nachdem die Innenminister der Länder sich Ende 2006 auf eine »Bleiberechtsregelung« geeinigt hatten, zog im Sommer auch der Bundesgesetzgeber nach und schuf eine Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz. Die Regelung der Innenminister brachte ca. 20.000 von 180.000 Betroffenen ein Bleiberecht. Nun stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Regelung erfolgreicher ist.