Erteilte Visa zur Familienzusammenführung für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus im August 2018
Wie viele Frauen, Männer und Kinder aus welchen Ländern haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Monat August 2018 Visa mit dem Ziel der Familienzusammenführung für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland erhalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer vom 10. September 2018
Der Familiennachzug für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter (§ 36a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) wird im Rahmen des Visumverfahrens gewährt. Das Bundesverwaltungsamt trifft auf der Grundlage der durch die Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen ermittelten auslands- und inlandsbezogenen Sachverhalte intern verbindlich die Auswahlentscheidung anhand der im Gesetz genannten Kriterien und leitet diese an die Auslandsvertretungen weiter. Die Auslandsvertretungen entscheiden abschließend über die gestellten Anträge auf Erteilung eines Visums.
42 Visa wurden für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter im Monat August 2018 erteilt. Eine Erfassung, aus welchen Ländern die jeweiligen Familienangehörigen stammen und ob es sich um Männer, Frauen oder Kinder handelt, erfolgt nicht.