Etwaige Intervention der Bundesregierung bei der türkischen Regierung bzgl. einer türkischen Kommandoaktion in Syrien und Erkenntnisse über die völkerrechtliche Situation der dort ansässigen türkischen Exklave
Inwieweit hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Kommandoaktion in Syrien zur Umbettung der Gebeine des Sulaiman Schah – die die syrische Regierung eine "unverhohlene Aggression" nennt, nachdem die Türkei den "Banden des Islamischen Staats, der Al-Nusra-Front und anderen Terrorgruppen wie Al-Kaida jede mögliche Form der Unterstützung" gewährt habe (www.donaukurier.de/nachrichten/topnews/Tuerkei-Syrien-Konflikte-Streitkraefte-Erdogan-verteidigt-Militaeraktion-in-Syrien;art154776,3021345) bei der türkischen Regierung interveniert bzw. protestiert (www.reuters.com/article/2015/02/22/us-syria-crisis-turkeyidUSKBN0LO03U20150222), und welche Erkenntnisse über die völkerrechtliche Situation der türkischen Exklave in Syrien hat die Bundesregierung angesichts des Baus eines neuen Mausoleums für Sulaiman Schah an einem neuen Ort innerhalb Syriens durch das türkische Militär (www.aljazeera.com/news/2015/02/turkey-building-tomb-suleyman-shah-syria-150223074114745.html)?
Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 6. März 2015
Unmittelbar nach der türkischen Militäraktion zum Schutz türkischer Soldaten vor einem möglichen Übergriff der Terrormiliz ISIS (Islamischer Staat im Irak und in Syrien) hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, diese mit seinem türkischen Amtskollegen Mevlüt Çavu,sog˘lu in einem Telefongespräch erörtert. Der Status und der Ort des Grabmals von Sulaiman Schah gehen auf einen Vertrag aus dem Jahr 1921 und nachfolgende Vereinbarungen zurück. Für deren Auslegung und Anwendung sind die beteiligten Staaten zuständig.