Europarechtswidrige Sprachanforderungen endlich aufheben

„Nachdem im letzten Jahr bereits die Niederlande auf Sprachanforderungen gegenüber türkischen Staatsangehörigen infolge des verpflichtenden EWG-Türkei-Assoziationsrechts verzichten haben, folgt nun auch Österreich. Die Bundesregierung muss endlich die europarechtswidrigen und diskriminierenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sofort zurücknehmen", so Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, angesichts der Entscheidung des österreichischen Innenministeriums, von Sprachtests bei türkischen Staatsangehörigen im Aufenthaltsrecht abzusehen. Dagdelen weiter:

„Seit Jahren ignoriert die Bundesregierung die massiv vorgetragene Kritik, wonach die Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug gegen europäisches Recht verstößt. Diese Regelung verstößt sowohl gegen die Familiennachzugs-Richtlinie als auch gegen das Verschlechterungsverbot im EWG-Türkei-Assoziationsrecht. Dieses sieht vor, dass aufenthalts- oder arbeitsrechtliche Bestimmungen in Bezug auf türkische Staatsangehörige nicht verschlechtert werden dürfen. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nach der niederländischen nun auch die österreichische Regierung erklärt, die Verschärfung beim Ehegattennachzug und Integrationsverpflichtungen zurückzunehmen.

Die Bundesregierung ignoriert seit langem selbst auf hartnäckige Nachfragen meiner Fraktion europäisches Recht aus politischem Kalkül. Auf meine jüngste schriftliche Frage, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus der Entwicklung in Österreich und dem zugrunde liegenden Urteil des EuGH – „Dereci" – zieht, gab es wieder nur ausweichende Antworten. Die Bundesregierung bezieht sich stupide auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010, das vom Bundesverwaltungsgericht selbst inzwischen relativiert und durch nachfolgende Urteile des EuGH widerlegt wurde.

Die Bundesregierung muss ihre Hinhalte- und Verweigerungstaktik in Bezug auf die Rechte türkischer Staatsangehöriger endlich aufgeben und EU-Recht uneingeschränkt umsetzen. Sie sollte dies zum Anlass nehmen, insgesamt ihre auf Zwang und Drohungen basierende Integrationspolitik grundlegen zu ändern. Einen entsprechend begründeten Antrag zur umfassenden Berücksichtigung des EWG-Türkei-Assoziationsrechts hat DIE LINKE bereits im Oktober letzten Jahres eingebracht (BT-Drs. 17/7373).