Export von Polizeiausrüstung, nichttödlichen Waffen sowie IT-Technologie nach Spanien in den letzten fünf Jahren

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Export von Polizeiausrüstung (wie z. B. Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen, Gummigeschosse, Elektroschocker etc.), so genannten weniger letalen Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe (Tränengas etc.) und IT-Technologie, die sich für die Überwachung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eignet (bitte entsprechend der Ausrüstungsgegenstände nach Umfang und Warenwert auflisten), sowie geleistete Ausbildungshilfe für Sicherheitskräfte nach Spanien in den letzten fünf Jahren?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 11. Oktober 2017

Das im Sinne der Frage geführte Ermittlungsverfahren unterliegt der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Angaben zur Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens, zu den eingebundenen Ermittlungspersonen sowie zu konkreten Ermittlungsergebnissen des Verfahrens obliegen daher der zuständigen Landesregierung Baden-Württemberg.

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