Erteilte Aufenthaltsgenehmigungen seit 1998 und Anteil der nach den Härtefallregelungen erteilten Genehmigungen

Wie viele Aufenthaltserlaubnisse nach § 31 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw. nach § 19 des Ausländergesetzes (AuslG) wurden seit dem Jahr 1998 jährlich erteilt, und welche genaueren Angaben lassen sich dazu machen, wie viele dieser Aufenthaltserlaubnisse nach den Härtefallregelungen des § 31 Absatz 2 AufenthG bzw. des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AuslG erteilt wurden (bitte jeweils auch nach den wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 4. März 2011:

Zahlen zu den jährlich erteilten oder verlängerten Aufenthaltserlaubnissen (AE) nach § 31 Absatz 1, 2 und 4 AufenthG sowie zu den erteilten Niederlassungserlaubnissen (NE) nach § 31 Absatz 3 AufenthG liegen erst ab dem Jahr 2006 vor und können der folgenden Tabelle entnommen werden.

AE nach § 31 Absatz 1, 2, 4 AufenthG:

2006: 15 369
2007: 16 638
2008: 18 609
2009: 18 841
2010: 19 198

NE nach § 31 Absatz 3 AufenthG:

2006: 1 228
2007: 1 159
2008: 805
2009: 487
2010: 430

Weiter differenzierte Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor. Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren im Ausländerzentralregister 28 285 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Absatz 1, 2 und 4 AufenthG sowie 4 639 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 31 Absatz 3 AufenthG erfasst.