Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien

Gilt seit dem 1. Januar 2022 die bisherige Regelung weiter, wonach grundsätzlich keine Neuanträge für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien – mit Ausnahme von Genehmigungen, die sich auf Gemeinschaftsprogramme und europäische Kooperationen beziehen – genehmigt werden (dpa vom 2. Januar 2022), so dass zum Beispiel auch weiterhin Sammelausfuhrgenehmigungen für Teile für eine geplante Lieferung des Kampfjets „Eurofighter“ an Saudi-Arabien aus Deutschland erteilt werden können (dpa vom 31. Dezember 2021), und in welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 Exportgenehmigungen (Einzel-, Reexport-, Sammelausfuhrgenehmigungen) für Rüstungsgüter mit dem Endverbleib in Saudi-Arabien erteilt (bitte entsprechend getrennt nach Grundform der Genehmigungsarten, der Rüstungsgüter unter Angabe des Datums der Erteilung und des Genehmigungswertes auflisten)?

Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 8. Februar 2022

Die Bundesregierung hat seit dem 8. Dezember 2021 keine Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter mit Endverbleib in Saudi-Arabien erteilt. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig den weiteren Umgang mit Anträgen auf Ausfuhr von Rüstungsgütern mit Endverbleib in Saudi-Arabien.

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