Exportkreditgarantien und Entschädigungszahlungen für Rüstungslieferungen

In welche Länder hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen (sogenannte Hermesbürgschaften), die Rüstungsgüter betrafen, im Jahr 2018 übernommen (bitte nach Land, Deckungsvolumen und Warenart auflisten), und in welcher Höhe leistete der Bund seit 2012 für die im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. April 2018 mit Exportkreditgarantien abgesicherten 19 Rüstungsgeschäfte mit einem Volumen von 6,53 Mrd. Euro (Bundestagsdrucksache 19/2793, Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.) Entschädigungszahlungen (bitte nach Land, Deckungsvolumen und Warenart auflisten)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat 2018 ein Rüstungsgeschäft mit einem Volumen von rund 6 Millionen Euro für Schlepperfahrzeuge für ein Flughafenvorfeld nach Ägypten mit Exportkreditgarantien abgesichert.

Für die seit 2012 mit Exportkreditgarantien abgesicherten 19 Rüstungsgeschäfte mit einem Volumen von 6,53 Milliarden Euro wurden bisher keine Schadenanträge gestellt. Entschädigungszahlungen wurden daher nicht geleistet. Die vorgenannten Geschäfte befinden sich teilweise aufgrund der unterschiedlichen Zahlungsziele (kurzfristig und mittel-/langfristig) noch in der Abwicklung.

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