Fast jeder zweite Asylbewerber aus Türkei erhielt 2020 Schutz

Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2017 bis einschließlich des Jahres 2020 laut der ab Januar 2017 zur Verfügung stehenden auf Personendaten basierenden Asylgesuch-Statistik in Deutschland neu registriert worden, und wie hoch war die bereinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Türkei in diesen Jahren (bitte entsprechend der Jahre in absoluten und relativen Zahlen angeben, vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/17175)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Im Jahr 2017 wurden in der Asylgesuchstatistik 7 927 Zugänge von türkischen Asylsuchenden registriert. Im Jahr 2018 waren es 10 356, im Jahr 2019 10 833 und im Jahr 2020 5 782 Asylsuchende.

Die Gesamtschutzquote, also der Anteil der positiven Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an allen Entscheidungen – dies sind Asylgewährung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbote –, betrug bei türkischen Asylanträgen im Jahr 2017 28,1 Prozent, im Jahr 2018 41,4 Prozent, im Jahr 2019 47,4 Prozent und im Jahr 2020 43,0 Prozent.

Grundsätzlich lassen sich die Zahlen der formellen und materiellen Ablehnungen von Asylanträgen ebenso wie die Anerkennungen der öffentlich zugänglichen monatlichen Asylgeschäftsstatistik des BAMF entnehmen. Bei einer sogenannten bereinigten Gesamtschutzquote werden nur die materiellen BAMF-Entscheidungen betrachtet. Formelle Ablehnungen führen aber ebenso wie materiell entschiedene  Asylablehnungen im Regelfall zu einer Ausreisepflicht. Die Bundesregierung macht sich daher die Definition der sogenannten bereinigten Gesamtschutzquote nicht zu eigen. Maßgeblich für die Feststellung einer etwaigen Bleibeperspektive ist die oben genannte Gesamtschutzquote, die alle ablehnenden Asylentscheidungen berücksichtigt.

Betrachtet man im Sinne der sogenannten bereinigten Gesamtschutzquote nur die materiellen BAMF-Entscheidungen und rechnet die negativen formellen Entscheidungen heraus – also vor allem Erledigungen durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages –, lag der Anteil der positiven Entscheidungen für das Jahr 2017 bei 33,6 Prozent, für das Jahr 2018 bei 46,7 Prozent, für das Jahr 2019 bei 52,7 Prozent und für das Jahr 2020 bei 47,7 Prozent.

Die nachfolgende Tabelle weist alle Asylentscheidungen des BAMF zu türkischen Asylbewerbern für die Jahre 2017 bis 2020 aus, auch den Anteil der positiven Entscheidungen  Asyl-/Flüchtlingsanerkennung/subsidiärerSchutz/Abschiebungsverbot) an allen Entscheidungen sowie den Anteil der positiven Entscheidungen an allen materiellen Entscheidungen (letzte Spalte):


Foto: „Political Leadership to Prevent and End Conflict“ by World Humanitarian Summit 2016 is licensed with CC BY-ND 2.0. To view a copy of this license, visit https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/

Das könnte dich auch interessieren …