Fehlende bundesgesetzliche Regelung hinsichtlich Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse und Qualifikationen; Dauer der Verfahren zur Bewertung von ausländischen Abschlüssen
Inwieweit teilt die Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer die Auffassung, dass der Bund nach dem Grundgesetz für den weit überwiegenden Teil der beruflichen Abschlüsse und Qualifikationen Regelkompetenzen hat und insofern zumindest für sämtliche vom Bund regelbaren Berufsbereiche einen gesetzlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren durch eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung hätte frühzeitig normieren
können, wenn nicht gar müssen, sofern die mangelnde Anerkennung von ausländischen
Hochschulabschlüssen und Qualifikationen von Eingewanderten ein „Skandal“ und „untragbarer Zustand“ sei, der „schnellstmöglich beendet“ hätte beendet werden müssen (Plenarprotokoll 16/227, S. 25338 A), zumal dieser „Skandal“ spätestens seit dem Sechsten Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland
(Bundestagsdrucksache 15/5826, S. 46 f.) vom 22. Juni 2005 bekannt war?
Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,
Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, vom 2. September 2009
Ich teile die dargelegte Auffassung nicht. Wie bereits in den Antworten auf Ihre schriftlichen Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 16/13710 vom 23. Juni 2009 dargestellt, hat sich die Bundesregierung entschieden, das rechtlich und tatsächlich komplizierte Themenfeld im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland (QID) umfassend und gemeinsam mit den Ländern anzugehen. Dies auch deshalb, weil die Länder in der Praxis für die Durchführung von Anerkennungsverfahren zuständig sind. Abschließende Empfehlungen der im Februar 2009 im Kontext der QID eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Anerkennungsverfahren“ werden noch 2009 vorgelegt werden.