Fehlende Unterzeichnung der Wanderarbeitnehmerkonvention der Vereinten Nationen durch EU-Mitgliedstaaten

Inwieweit trifft es zu, dass sich auf Weisung des Auswärtigen Amts Angehörige der deutschen Botschaft in Havanna, Kuba, an Demonstrationen von Gegnern der kubanischen
Regierung beteiligt bzw. regierungsfeindliche Proteste in der kubanischen Hauptstadt unterstützt haben (www.jungewelt.de), und wenn ja, zu welchen Anlässen haben Angehörige der deutschen Botschaft in Havanna dies getan (bitte mit Datum und Funktionen bzw. Dienstgrad angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Peter Ammon vom 8. April 2010

Mitarbeiter der deutschen Botschaft Havanna haben nicht an Demonstrationen von Gegnern der kubanischen Regierung teilgenommen, sondern, ebenso wie Mitarbeiter anderer europäischer Auslandsvertretungen, die friedlichen Protestmärsche der so genannten Damen in Weiß (Damas de Blanco), die vom 15. bis 21. März 2010 stattfanden, zeitweise und aus angemessener Distanz beobachtet. Die „Damen in Weiß" sind Familienangehörige von im März 2003 verhafteten 75 Dissidenten, von denen sich derzeit noch 53 in kubanischer Haft befinden. Die „Damen in Weiß" demonstrierten aus Anlass des siebten Jahrestages der Inhaftierung ihrer Angehörigen für deren Freilassung.

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen ist es Aufgabe der diplomatischen Vertretungen, sich mit allen rechtmäßigen Mitteln über Verhältnisse und Entwicklungen im Empfangsstaat zu unterrichten und darüber an die Regierung des Entsendestaates zu berichten. Dazu gehört auch die Beobachtung von Demonstrationen.