Festgestellte Verstöße gegen das Waffenembargo gegen Libyen durch Aufklärungsflüge

Bei wie vielen übermittelten Aufklärungsergebnissen aus den Aufklärungsflügen des Seefernaufklärungsflugzeuges vom Typ P-3C Orion handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um konkrete Verdachtsmomente für Verstöße gegen das Waffenembargo gegen Libyen, und wie viele Verstöße gegen das Waffenembargo gegen Libyen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Übermittlung von Aufklärungsergebnissen aus den Aufklärungsflügen des Seefernaufklärungsflugzeuges vom Typ P-3C Orion festgestellt (bitte unter Angabe des Flaggenstaates und Sitzes der Reederei auflisten; Bundestagsdrucksache 19/21928, Frage 65)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 7. Oktober 2020

Die zugrundeliegenden Informationen sind bereits von einem anderen Staat oder der Europäischen Union als Verschlusssache eingestuft worden, daher ist die Bundesregierung aus Gründen des Vertrauensschutzes gehalten, die Informationen ebenfalls einzustufen. Auf die Einstufung als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ erlaube ich mir hinzuweisen.*

Das könnte dich auch interessieren …