Festhalten am Abkommen zur Unterstützung der jemenitischen Küstenwache als Beitrag zur Bekämpfung der Piraterie
Hält die Bundesregierung an ihrem am 10. November 2009 mit dem Jemen geschlossenen Abkommen fest, das die Unterstützung der jemenitischen Küstenwache mit 750 000 Euro vorsieht, und ist sie weiterhin der Auffassung, dass die jemenitische Küstenwache „zu Frieden und Stabilität im Golf von Aden" durch die vermeintlich erfolgreiche Bekämpfung der Piraterie beiträgt (www.sanaa.diplo.de), nachdem die Küstenwache am 25. April 2010 an der Verhaftung elf mutmaßlicher Piraten beteiligt war, von denen sechs am 18. Mai 2010 von einem jemenitischen Gericht nach einem Prozess, der keinen rechtsstaatlichen Kriterien entsprach zum Tode verurteilt wurden?
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 8. Juni 2010
Die Bundesregierung hält am Abkommen vom November 2009, mit dem die jemenitische Küstenwache durch den Bau und die Ausstattung von drei medizinischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich der jemenitischen Küstenwache in den Orten Aden, Insel Perim (Mayon) und Khor Al-Umaira sowie die Einweisung und Ausbildung am gelieferten Material unterstützt wird, fest. Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung, die auch der Zivilbevölkerung zugutekommt.
Die Unterstützung der jemenitischen Küstenwache durch die internationale Gemeinschaft einschließlich Deutschlands dient der Verbesserung der maritimen Sicherheit im Golf von Aden. Dies geschieht auch im humanitären Interesse. Die Sicherheit im Golf von Aden ist zunehmend von Piraterie, terroristischen Aktivitäten, Waffen- und Drogenschmuggel sowie Menschenhandel bedroht. Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage im Jemen regelmäßig in bilateralen Gesprächen, so u. a. im Rahmen des Besuchs des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, am 11. Januar 2010 in Sanaa, und setzt sich aktiv für die Abschaffung der Todesstrafe sowie für eine Stärkung des Menschenrechtsdialogs mit der jemenitischen Regierung ein. Die Menschenrechtslage im Jemen ist regelmäßig Gegenstand von Demarchen der Europäischen Union gegenüber der jemenitischen Regierung.
Die Unterstützung der jemenitischen Küstenwache durch die internationale Gemeinschaft einschließlich Deutschlands dient der Verbesserung der maritimen Sicherheit im Golf von Aden. Dies geschieht auch im humanitären Interesse. Die Sicherheit im Golf von Aden ist zunehmend von Piraterie, terroristischen Aktivitäten, Waffen- und Drogenschmuggel sowie Menschenhandel bedroht. Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage im Jemen regelmäßig in bilateralen Gesprächen, so u. a. im Rahmen des Besuchs des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, am 11. Januar 2010 in Sanaa, und setzt sich aktiv für die Abschaffung der Todesstrafe sowie für eine Stärkung des Menschenrechtsdialogs mit der jemenitischen Regierung ein. Die Menschenrechtslage im Jemen ist regelmäßig Gegenstand von Demarchen der Europäischen Union gegenüber der jemenitischen Regierung.