Festschreibung der exterritorialen Wirkung des Refoulement-Verbots der Genfer Flüchtlingskonvention in den praktischen Leitlinien für FRONTEX-Einsätze auf Hoher See
Wie lauteten die Ergebnisse der vier Expertensitzungen, die zwischen September 2007 und
April 2008 zum Entwurf von praktischen Leitlinien für FRONTEX-Einsätze auf hoher See
der EU-Kommission stattfanden und die im Juni 2008 von der EU-Kommission im Rahmen
der Sitzung des Ausschusses für Einwanderung und Asyl präsentiert wurden (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen 4 und 5 der Abgeordneten Ulla Jelpke,
Bundestagsdrucksache 16/11955) konkret zu der Frage, ob von einer exterritorialen Wirkung des Refoulementverbots der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. der Europäischen
Menschenrechtskonvention und anderer Menschenrechtsabkommen bei FRONTEX-Einsätzen auf hoher See ausgegangen werden muss und dies entsprechend in den FRONTEX-Leitlinien normiert werden sollte, und falls die Fachleute in den Expertensitzungen dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, der eine solche Regelung zur exterritorialen Wirkung des Refoulementverbots wohl vorsah (vgl. a. a. O.), gefolgt sein sollten, wird die Bundesregierung dennoch versuchen, ihre diesbezüglich bislang ablehnende Auffassung (vgl. zuletzt Parlamentarischer Staatssekretär
beim Bundesminister des Innern, Peter Altmaier, Plenarprotokoll 16/207, S. 22383)
gegen den Willen der EU-Kommission und gegen die Einschätzung der Fachleute im weiteren Beratungsverfahren auf europäischer Ebene durchzusetzen (bitte begründen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier vom 13. März 2009
Die EU-Kommission teilte im Juni 2008 gegenüber dem Ausschuss für Einwanderung und Asyl mit, dass die Expertengruppe zu einer Vielzahl von Fragen einen Konsens erzielen konnte. Allerdings seien noch einige Frage offen geblieben; dies betrifft insbesondere die konkrete
Implementierung des Refoulementverbots. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/9204 vom 15. Mai 2008 verwiesen.Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Anliegen der EUKommission, anerkannte Standards des Völker- und Europarechts in die Leitlinien einzubeziehen und dadurch zu mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit bei gemeinsamen Einsatzmaßnahmen der Mitgliedstaaten
unter der Ägide von FRONTEX zu kommen. Die beabsichtigten Regelungen müssen in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention stehen.