Fischereiprotokoll der EU mit Marokko

Welche konkreten Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens einiger EUMitgliedstaaten (Schweden und Dänemark lehnen die Unterzeichnung ab, in Polen und Slowenien bestehen parlamentarische Vorbehalte, Großbritannien, Niederlande und Irland wollen sich der Stimme enthalten) im Gegensatz zur Position der Bundesregierung, einer Unterzeichnung des Fischereiprotokolls mit Marokko im Namen der EU nicht zuzustimmen, und inwieweit teilt die Bundesregierung explizit nicht die Auffassung der saharauischen Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haidar – die am 28. Oktober 2013 den 13. Bremer Solidaritätspreis für ihr Engagement im gewaltfreien Kampf für die Rechte der Saharauis in Bremen entgegennahm –, dass das Fischereiabkommen eindeutig zulasten der saharauischen Bevölkerung in der völkerrechtswidrig durch Marokko besetzten Westsahara geht, indem die saharauische Bevölkerung weder wegen des Fischereiabkommens konsultiert wurde noch an der Verwertung ihrer reichen Fischbestände oder Einnahmen daraus beteiligt wird sowie darüber hinaus das marokkanische Regime ermuntert werde, weiterhin die Menschenrechte der Saharauis zu verletzen (mein Gespräch mit Aminatou Haidar am 31. Oktober 2013 im Deutschen Bundestag)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser vom 8. November 2013

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV I) bei der Europäischen Union hat am 30. Oktober 2013 die Unterzeichnung des Fischereiprotokolls mit Marokko im Namen der EU gebilligt, vorbehaltlich noch bestehender parlamentarischer Vorbehalte Polens und Sloweniens. Der litauische Vorsitz bat die beiden Mitgliedstaaten um zügige Aufhebung ihrer parlamentarischen Vorbehalte, damit das Dossier in einem der kommenden Räte angenommen werden könne.

Gegen die Unterzeichnung des Protokolls äußerten sich Schweden und Dänemark, eine Stimmenthaltung kündigten Großbritannien, die Niederlande und Finnland an. Soweit der Bundesregierung bekannt, wird insbesondere angeführt, dass die Nachhaltigkeit der Fischerei sowie die Förderung der Menschenrechte und demokratischen Prinzipien in dem Protokoll nicht klar genug dargelegt sind.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Anpassungen, die an dem Protokoll vorgenommen wurden, Elemente enthalten, die die Bedenken der Bundesregierung aufgreifen. Deutschland misst der Achtung demokratischer Prinzipien und der Menschenrechte gemäß Artikel 2 des Protokolls grundlegende Bedeutung bei. In diesem Zusammenhang begrüßt Deutschland ausdrücklich die neue Bestimmung im Protokoll über die Planungs- und Berichtspflichten von Marokko zur Verwendung der Mittel, insbesondere auch hinsichtlich der erwarteten wirtschaftlichen und sozialen Vorteile und ihrer geographischen Verteilung. Darüber hinaus sieht das Protokoll eine verantwortliche, nicht diskriminierende Fischerei in marokkanischen Gewässern vor.

Der Rat ist regelmäßig und umfassend über die Rückflüsse an die Bevölkerung der Westsahara zu informieren. Es ist sicherzustellen, dass auch die saharauischen Bewohner der Westsahara in angemessener und einer ihren Interessen entsprechenden Weise an der finanziellen Gegenleistung aus dem Abkommen beteiligt werden.

Die langjährige EU-Position hinsichtlich des Status der Westsahara bleibt durch die Unterzeichnung des Protokolls unberührt. Vor diesem Hintergrund und wegen der Möglichkeit, das Protokoll bei Meinungsverschiedenheiten auszusetzen, hält Deutschland die Annahme des Protokolls für akzeptabel und wird eine diesbezügliche Erklärung zu Protokoll des Rates geben.