Flüchtlinge mit einem Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis bei einer Bundesbehörde seit 2015
Wie viele Geflüchtete haben seit Januar 2015 ein Beschäftigungs-, ein Ausbildungsverhältnis oder ein Praktikum bei einer Bundesbehörde begonnen (bitte nach Jahren und nach Geschlecht aufschlüsseln; Bundestagsdrucksache 18/9476, Frage 14)?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 14. Februar 2018
Die folgenden Angaben beruhen auf jeweils individuell bekannten Einzelfällen und sind daher nur eingeschränkt belastbar. Eine Erfassung der Flüchtlingseigenschaft in den Personalverwaltungssystemen der Behörden erfolgt nicht. Die Abfragen wurden anlassbezogen zu bestimmten Stichtagen erhoben.
Die Anzahl der Flüchtlinge, welche in ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis in der Bundesverwaltung eingetreten sind, kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.
Darüber hinaus werden in der Bundesverwaltung den Flüchtlingen auch Möglichkeiten zur Ableistung von Praktika zur Berufsorientierung, Langzeitpraktika, Hospitationen oder sonstigen Maßnahmen nach § 16 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch i. V. m. § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch eröffnet. Die Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.