Forderungen Griechenlands an die EU aufgrund von Provokationen der Türkei im östlichen Mittelmeer

Unterstützt die Bundesregierung angesichts der wiederholten Provokationen der Türkei im östlichen Mittelmeer, die auf die Schaffung von Tatsachen mit militärischen Mitteln abzielen, die Forderung Griechenlands bezüglich der Türkei an die EU (Aufhebung der Zollunion, Stopp von Rüstungsexporten; dpa vom 20. Oktober 2020), nicht zuletzt auch wegen der im Widerspruch zum Völkerrecht stehenden Militäroperationen der Türkei in Syrien (www.tagesschau.de/inland/tuerkeiwissensch-dienst-101.html) und im Irak (www.bundestag.de/resource/blob/705826/ac1d59d7709a4dfd3c0f14cb8fea6b76/WD-2-057-20-pdf-data.pdf), dem Bruch des Waffenembargos gegenüber Libyen (www.dw.com/de/t%C3%BCrkischea400m-bringen-waffen-nach-libyen/a-54691319), der Förderung des islamistischen Terrorismus unter anderem durch die mutmaßliche Verlegung von Dschihadisten nach Libyen und Aserbaidschan (AFP vom 2. Oktober 2020), und wird die Bundesregierung gegenüber Airbus dahin gehend intervenieren, dass das Unternehmen die Dienste hinsichtlich der Wartungstätigkeiten für die türkischen Streitkräfte auf dem Stützpunkt Kayseri einstellt, um zu verhindern, dass die Türkei mittels ihrer A400M-Airbus-Transportflugzeuge das Waffenembargo gegenüber Libyen (www.dw.com/de/t%C3%BCrkischea400m-bringen-waffen-nach-libyen/a-54691319) als auch das gegenüber Aserbaidschan mit Lieferungen an ihre Verbündeten unterläuft (www.stern.de/p/plus/politik/tuerkische-airbustransporter-flogen-nach-aserbaidschan—brachen-sie-daswaffenembargo–9431946.html)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Sie entscheidet über die Erteilung von Genehmigungen im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung. Dabei bezieht sie außen- und sicherheitspolitische Erwägungen mit ein. Im mehrjährigen Vergleich sind die Genehmigungszahlen für die Türkei auf sehr niedrigem Stand.

Die Bundesregierung überprüft exportkontrollpolitische Entscheidungen fortlaufend und berücksichtigt, wie sich die Lage entwickelt. Sie stimmt sich dabei mit europäischen Partnern ab.

Die Bundesregierung kommt ihren Bündnisverpflichtungen unter anderem für die europäische und internationale Sicherheit auch im Rahmen von europäischen Gemeinschaftsprojekten und multinationalen Fertigungsprozessen nach. Wie einzelne Unternehmen diesen vorgegebenen Rahmen ausfüllen, obliegt allein den beteiligten Unternehmen.

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