Fortbestand der Post-Shipment-Kontrollen „vor Ort“ im Zuge von Rüstungsexporten

Inwieweit bleibt die Möglichkeit der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen gemäß den „Eckpunkten zur Einführung von Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten“ nach Auslaufen des Instruments nach der zweijährigen Pilotphase im Mai 2019 auch während der Evaluierung des Instruments bestehen, und inwieweit hat es inzwischen neben den seit Beginn der Pilotphase durchgeführten drei Vor-Ort-Kontrollen weitere Vor-Ort-Kontrollen gegeben, vor dem Hintergrund, dass die Kontrolle von Kleinwaffen mutmaßlich „ein besonderer Schwerpunkt der Bundesregierung im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle und ein wesentliches Element zur Verringerung und Prävention von Gewalt, zur Krisenvorsorge und zur Friedenskonsolidierung [ist] und ist damit auch für die Entwicklungszusammenarbeit von großer Bedeutung“ (Jahresabrüstungsbericht 2018, www.auswaertiges-amt.de/blob/2214140/a99bdc7aa5082b78efd5169f74d1afc7/190430-jab-2018-data.pdf, S. 61)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 7. Mai 2019

Weitere Vor-Ort-Kontrollen werden auch während der Evaluierung der Post-Shipment-Kontrollen geplant und durchgeführt.

Es wurden zwischenzeitlich drei weitere Kontrollen in den Ländern Indonesien, Malaysia und Brasilien durchgeführt. Dabei gab es keine Beanstandungen. Weitere Kontrollen befinden sich derzeit in der Vorbereitung.

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