Freigabe des Latschin-Korridors für kranke und notleidende Armenier durch Aserbaidschan

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung angesichts der Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an den Energielieferanten und Partner der Bundesregierung Aserbaidschan ( www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2552088), den strategisch wichtigen Latschin-Korridor für kranke und notleidende Armenier freizugeben (dpa vom 21. Dezember 2022), darüber, dass den Latschin-Korridor Experten zufolge nicht Umweltaktivisten, sondern aserbaidschanische Streitkräfte blockieren (www.zeit.de/politik/ausland/2023-01/bergkarabach-konfliktaserbaidschan-armenien-latschin-korridor), und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, ob es der Autokratie Aserbaidschans um einen eigenen Korridor zu seiner Exklave Nachitschewan geht, die wiederum an den Verbündeten Türkei grenzt, sodass Armenien
vom Iran abgeschnitten würde, vor dem Hintergrund, dass es bei dieser Verbindung auch um Öl und Gas geht, das auf direktem Wege Richtung Türkei und weiter nach Europa transportiert werden könnte, um so Teil des erst im Sommer 2022 geschlossenen Energiedeals der EU mit Aserbaidschan zu werden (www.zdf.de/nachrichten/politik/bergkarabach-armenienaserbaidschan-humanitaere-katastrophe-100.html)?

Antwort der Staatsministerin Katja Keul auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zur Identität der an der Behinderung der Durchfahrt über den sogenannten Latschin-Korridor beteiligten Personen.

Die Bundesregierung hat Kenntnis von Berichten über erfolgte Krankentransporte des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz über den Korridor. Eine vollständige Freigabe für Kranke oder auch andere Personengruppen bzw. Gütertransporte kann die Bundesregierung nicht bestätigen.

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Eröffnung der Transportverbindung nach Nachitschewan kein Bestandteil des Energie-Abkommens der EU vom 18. Juli 2022 (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_22_4550).

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