Gebührenerhebung für die Bearbeitung und Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bei türkischen Staatsangehörigen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 17.09.2009 (C- 242/06 – Sahin) entschieden, dass die niederländische Regelung über eine Gebühr von 169 EUR für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht mit dem Verschlechterungsverbot des Art. 13 des Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Türkei vom 19. September 1980 zu vereinbaren ist. Daraus ergeben sich auch Fragen bezogen auf Deutschland.