Gebührenerhebung für die Bearbeitung und Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bei türkischen Staatsangehörigen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 17.09.2009 entschieden, dass die niederländische Regelung über eine Gebühr von 169 EUR für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht mit den Beschlüssen des EU-Türkei-Assoziationsrateszu vereinbaren ist. Die Bundesregierung wird gefragt, welche Schlüsse sie daraus für die Gebührenregelung in der Bundesrepublik zieht.