Genehmigung der Bundesregierung als Voraussetzung für den Export von Leopard-Kampfpanzern an die Ukraine durch andere Staaten

Trifft es zu, dass für die Lieferung von Leopard-Kampfpanzern durch andere Staaten wie Polen an die Ukraine eine Exportgenehmigung durch die Bundesregierung (Bundessicherheitsrat und seinen Vorsitzenden Bundeskanzler Olaf Scholz) notwendige Voraussetzung ist (www.rnd.de/politik/polen-will-ukraine-leopard-panzer-liefern-warum-sitzt-olafscholz-in-der-falle-UZ4GM24SFVGRLMOPDB46URCF34.html), und sind der Bundesregierung nach wie vor bis zum aktuellen Stichtag keine entsprechenden Vorgänge (Anträge, Genehmigungen) bezüglich ihrer Partner bekannt, die Leopard-Kampfpanzer an die Ukraine liefern wollen (Reuters vom 11. Januar 2023)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Wenzel auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sehen vor, dass ursprünglich aus Deutschland gelieferte Kriegswaffen grundsätzlich nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Bundesregierung in dritte Länder reexportiert werden dürfen. Aktuell liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Anfragen vor.

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