Genehmigung von Rüstungsexporten in arabische Länder im dritten Quartal 2018

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im dritten Quartal 2018 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte Ägypten, Algerien, Bahrain, Jordanien, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei erteilt (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen angeben), und um welche Rüstungsgüter handelte es sich (bitte mit Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert auflisten)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 9. Oktober 2018

Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für das dritte Quartal 2018 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern.

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverоrdnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.

Einzelausfuhrgenehmigungen wurden bezogen auf die Fragestellung im folgenden Umfang erteilt:

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