Genehmigungen für den Export bestimmter Dual-Use-Güter nach Hongkong

In welchem Wert wurden wie viele Einzelgenehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009, d. h. Güter, die zur internen Repression und Überwachung bzw. zur Herstellung und Wartung von zur internen Repression und Überwachung verwendbaren Produkten verwendet werden könnten, seit 2015 bis zum aktuellen Stichtag für Behörden Hongkongs (Militär, Polizei etc.) erteilt (bitte entsprechend der Jahre mit der Anzahl der Einzelgenehmigungen; 2020 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 6. August 2020

Zur Beantwortung der Frage wurden einzelne Positionen der Gattungen 1A, 3A, 5A, 5D, 6A und 9A des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 entsprechend der Fragestellung ausgewertet. Im Ergebnis wurden für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juli 2020 folgende relevante Dual-Use-Güter an Behörden in Hongkong genehmigt:

Die Erteilung von Genehmigungen für Dual-Use-Güter erfolgt im Einzelfall. Bei der Entscheidungsfindung spielt die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Güter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung nicht erteilt.

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