Genehmigungen für den Export von Komponenten für Kampfflugzeuge nach Saudi- Arabien seit April 2017

Für den Export welcher Komponenten mit welchem Wert für Flugzeuge der Typen „Tornado“, „Eurofighter“, „F-15 Eagle“, „E-3 Sentry“ und „C-130“ nach Saudi-Arabien hat die Bundesregierung seit dem 1. April 2017 Genehmigungen erteilt (bitte quartalsweise nach Flugzeugtypen aufschlüsseln)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 26. Juli 2018

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen.

Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.

Für die nachgefragten Güterkategorien wurden seit dem 1. April 2017 Einzelausfuhrgenehmigungen im folgenden Umfang erteilt:

Vorbemerkung:

Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für 2018 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern. Eine automatisierte Auswertung aufgrund der abgefragten Kriterien ist nicht möglich, da diese nicht zu den statistisch erfassten Daten gehören. Die Aufstellung beruht daher auf einer händischen Auswertung der im BAFA vorliegenden Genehmigungsdaten der Ausfuhrlistenposition A 0010 der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung. Es besteht die Möglichkeit, dass Bauelemente gegebenenfalls in mehreren Flugzeugtypen eingesetzt werden können. Aus diesen Gründen kann eine vollständige Darstellung aller abgefragten Güter nicht gewährleistet werden.

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