Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern in die Türkei seit August 2017
Inwieweit hat die Bundesregierung seit August 2017 den Export von Rüstungsgütern in die Türkei genehmigt (Art der Güter, Anzahl und Wert) und in welchem Wert wurden seit August 2017 Kriegswaffen in die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen/Hersteller und dem jeweiligen Gesamtwert aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 16. Oktober 2017
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Dabei wird der Beachtung der Menschenrechte besonderes Gewicht beigemessen. Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden dabei grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression missbraucht werden. Aktuelle Entwicklungen werden insoweit berücksichtigt. Dies gilt auch für die Türkei.
Daten zu tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen werden durch das Statistische Bundesamt erhoben. Die Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. In dem hier angefragten Gesamtzeitraum wurden für Ausfuhren in die Türkei Meldungen über tatsächliche Ausfuhren in einem Gesamtwert von ca. 10,8 Mio. Euro verzeichnet. Bei den hier erbetenen Angaben ist nicht auszuschließen, dass anhand der hier wiederzugebenden Einzelangaben eine Re-Identifizierung der betroffenen Unternehmen erfolgen kann. Einer Veröffentlichung detaillierter Angaben stehen die Grundrechte der betroffenen Unternehmen, insbesondere ihre schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Aufschlüsselung Rückschlüsse auf die von den ausführenden Unternehmen getroffenen Liefervereinbarungen, deren Erfüllung und Preisabsprachen zuließe. Zudem ist eine genaue Zuordnung zu den Güterbeschreibungen der KWL-Nummern auf Grundlage der Meldedaten nicht möglich.